Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für die Geschäftsverbindung mit Ihnen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer haben nur insoweit Gültigkeit, als sie unseren Bedingungen nicht widersprechen. Das gilt auch dann, wenn die Einkaufsbedingungen uns zuletzt bestätigt wurden. Durch die Erteilung des Auftrages erklärt sich der Käufer mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsverbindung einverstanden. Mündliche Zusagen unserer Vertreter und Angestellten, sowie Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben und Angaben in sonstigen Drucksachen gelten nur annähernd und sind ohne Verbindlichkeit. Preisänderungen werden wir nicht vornehmen, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen, ab dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Ausgenommen sind Veränderungen der Materialpreisbasis. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk ausschließlich Versand und Verpackung.

Lieferung

Die vereinbarten Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat, bzw. die Versandbereitschaft dem Verkäufer mitgeteilt worden ist. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Anspruch auf Lieferung des Käufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Aussperrungen, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen jeglicher Art verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verkäufer ist bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse den Inhalt der Leistung erheblich verändern. Der Käufer kann vom Verkäufer in solchen Fällen die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt sich der Verkäufer darauf nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.

Versand

Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Abnehmers. Mit der Übergabe von uns an die Bahn, Post oder Spedition (o.ä.) geht die Gefahr auf den Käufer über.

Frachtbasis

Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei ab Werk, ausschließlich Versandverpackung.

Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Der Käufer erklärt, sich von der Eignung der Waren für die Anwendung überzeugt zu haben. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

Garantie und Mängelhaftung

Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf messbare und sichtbare Mängel zu überprüfen. Mängelrügen müssen uns unverzüglich, mindestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Ware als vertragsgerecht und mängelfrei geliefert. Wir übernehmen für die von uns gelieferten Waren gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einsatz für Mängel, die auf Schäden oder Fehler vor dem Auslieferungstag vor Gefahrenübergang zurückzuführen sind in der Weise, dass wir in unserem Werk Instandsetzungen kostenlos durchführen. Entsprechende Zeit und Gelegenheit ist uns hierfür ohne Entschädigungsansprüche zu gewähren. Kosten für Fracht, Betriebsstörungen, sonstige Schäden sowie eigenmächtige Ersatzbeschaffungen oder Ausbesserungen übernehmen wir nicht.

Für Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, falschen Einbau, normalen Verschleiß, Benutzung ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafte nachlässige Behandlung und sonstige Einflüsse ohne unser Verschulden übernehmen wir keine Garantie. Ein garantiepflichtiger Mangel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch aus unerlaubter Handlung, insbesondere für unmittelbaren, mittelbaren oder Mangelfolgeschaden sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, wenn uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zuzurechnen ist. Eventuelle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind aber in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware, bzw. bei Lohnarbeit auf den Wert der erbrachten Leistung, beschränkt.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berecht, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und seine Abnehmer gegen die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware , insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, können wir nach erfolgloser Nachfristsetzung die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers verlangen. Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen, sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.

Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so geschieht dies für uns, so dass wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB und somit Eigentümer bzw. Miteigentümer der Fertigprodukte werden und zwar zu dem Anteil, der dem Wert unserer Lieferung im Verhältnis zum Wert fremder Lieferungen entspricht. Diese Fertigprodukte verwahrt der Verkäufer unendgeldlich treuhänderisch für uns. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung an uns bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen, sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben grundsätzlich, falls keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sofort ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir vom Tag der Fälligkeit der Forderung ab in der Höhe der von unserer Hausbank berechneten Zinsen für Kontokorrentkredite, zumindest 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen nach Nachfristsetzung sofort fällig.

Wir sind berechtigt, Sicherheiten zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Iserlohn. Das gleiche gilt für andere Käufer, wenn ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt worden oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für das gerichtliche Mahnverfahren.

Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Zertifiziertes Unternehmen

Qualität ist für uns ein unbedingtes Muss!

Daher war die Einführung eines QM - Systems für uns Vorraussetzung.

Heute sind wir zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015 und DIN ISO 14001:2015. 
Dazu sind wir mit modernster Messtechnik ausgestattet und prüfen viele Produkte zu 100 %.

Die ständige Qualitätsüberwachung unserer Produktion ist für uns eine Verpflichtung.

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